Modetechnologie und Textiltechnik

Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Kunstfehlern

Peer-Review-Prozess

Das Journal of Fashion Technology & Textile Engineering folgt einem Single-Blind-Peer-Review-System, bei dem die Gutachter die Identität der Autoren kennen, die Autoren jedoch die Identität der Gutachter nicht kennen. Für jeden Artikel in jeder Ausgabe gibt es mindestens vier Rezensenten.

Jedes eingereichte Manuskript wird einer vorläufigen Qualitätskontrolle durch die Redaktion unterzogen, gefolgt von einem externen Peer-Review-Verfahren.

Publikationsethik

Bei der Veröffentlichung stellen ethische Standards sicher, dass wissenschaftliche Publikationen von hoher Qualität sind, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in wissenschaftliche Erkenntnisse hat und dass Menschen Anerkennung für ihre Ideen erhalten.

Plagiat

Bei allen im Journal of Fashion Technology & Textile Engineering veröffentlichten Artikeln handelt es sich ausschließlich um Originalmanuskripte. Das in unserer Zeitschrift eingereichte Manuskript wird mithilfe authentifizierter Software gegengeprüft, um Ähnlichkeiten und Textüberschneidungen in den Dokumenten zu erkennen.

Bei Plagiaten handelt es sich in der Regel um die Verwendung fremder Schriften. Der Begriff kann auch auf das Kopieren eines Teils einer eigenen, zuvor veröffentlichten Studie ohne entsprechende Zitierung angewendet werden. Ein solches Selbstplagiat ist im wissenschaftlichen Schreiben nicht tolerierbar und Autoren werden gebeten, frühere Arbeiten in angemessener Weise zu erwähnen. Denn das von einem Autor bereits veröffentlichte Werk wird im eigentlichen Sinne zum Eigentum der wissenschaftlichen Literatur und kann nicht vervielfältigt werden. Daher ist für plagiierte Dokumente eine Plagiatsgenehmigung erforderlich.  

Doppelte Einreichung

Eine Veröffentlichung, die sich mit einem bereits veröffentlichten oder im Druck befindlichen Artikel überschneidet oder sich wesentlich darauf bezieht, gilt als doppelte oder redundante Veröffentlichung. Bei einer doppelten oder redundanten Einreichung handelt es sich um ein identisches Manuskript (oder mit ähnlichen Daten), das gleichzeitig bei verschiedenen Zeitschriften eingereicht wird. Internationale Urheberrechtsgesetze, ethisches Verhalten und eine kosteneffiziente Ressourcennutzung gewährleisten die Originalität des eingereichten Manuskripts.

Das eingereichte Manuskript muss im Original vorliegen und darf während der Prüfung zur Veröffentlichung nicht veröffentlicht oder an anderer Stelle eingereicht worden sein. Gemäß dem APA-Ethikkodex (APA Publication Manual, 2010) stellt die doppelte Veröffentlichung einen Verstoß dar und führt zur sofortigen Ablehnung des eingereichten Manuskripts.

Wenn der Autor eine veröffentlichte oder urheberrechtlich geschützte Abbildung wiederverwendet, muss der Autor eine Dokumentation des vorherigen Herausgebers oder die Genehmigung des Inhabers des Urheberrechts für die erneute Veröffentlichung der Abbildung vorlegen. Falls der Autor den Verstoßkodex nicht kannte und das Material veröffentlicht wurde, wird eine Benachrichtigung über die doppelte Einreichung von Material und der Verstoß gegen die ethischen Grundsätze angezeigt.

Zitiermanipulation

Jedes eingereichte Dokument, bei dem festgestellt wird, dass es Zitate enthält, deren grundlegendes Ziel darin besteht, die Anzahl der Zitate des in einer bestimmten Zeitschrift veröffentlichten Artikels eines bestimmten Autors zu erhöhen, erfordert die Zustimmung zur Zitierungsmanipulation.

Datenfälschung oder -fälschung

Das eingereichte Dokument, bei dem festgestellt wird, dass es die experimentellen Ergebnisse gefälscht oder verfälscht hat, wie z. B. die Manipulation von Bildern, unterliegt ebenfalls der Zustimmung zur Fälschung oder Fälschung.

Falscher Autorenbeitrag

Alle aufgeführten oder erwähnten Autoren sollten einen wesentlichen Beitrag zu den eingereichten Forschungsarbeiten geleistet haben und allen Ansprüchen zustimmen. Es ist notwendig, die konkrete Person aufzulisten, die den wesentlichen Beitrag hervorhebt. Dabei kann es sich um Studenten oder Labortechniker handeln.

Interessenskonflikte

Um die Transparenz aufrechtzuerhalten und den Lesern zu helfen, sich ein eigenes Urteil über mögliche Voreingenommenheit zu bilden, sollten Autoren alle konkurrierenden finanziellen Interessen in Bezug auf das beschriebene oder präsentierte Werk offenlegen.

Bei der Einreichung sehen die Richtlinien vor, dass jeder Autor etwaige direkte oder indirekte finanzielle Interessen oder Kooperationen offenlegen sollte, die die Frage eines Konflikts oder einer Voreingenommenheit im eingereichten Werk oder in den Schlussfolgerungen, abgegebenen Meinungen oder Implikationen oder anderen Quellen aufwerfen könnten Finanzierung für damit verbundene direkte oder indirekte akademische Wettbewerbe.

Im Falle der Annahme des Manuskripts sollten jedoch Informationen zu Interessenkonflikten in einer veröffentlichten Erklärung erwähnt werden.

Erlaubnis zur Reproduktion zuvor veröffentlichten Materials

Für die Reproduktion von Material ist die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers unbedingt erforderlich. Ohne diese Berechtigungen können Artikel nicht direkt veröffentlicht werden.

Einverständniserklärungen des Patienten

Es ist sehr wichtig, das Recht des Patienten auf Privatsphäre zu schützen. Bitte sammeln und bewahren Sie Kopien auf, in denen Patienten oder andere Themen Ihrer Experimente erwähnt werden und die eindeutig die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos oder anderem Material erteilen, das sie erkennen lässt. Wenn die Einwilligungserklärung dies jedoch nicht enthielt, wird darum gebeten, diese einzuholen oder das identifizierende Material aus dem Dokument zu entfernen. Die erhaltene Aussage muss jedoch im Abschnitt „Methoden“ Ihres Manuskripts enthalten sein. Bei Bedarf können die Herausgeber eine Kopie aller Einwilligungsformulare anfordern.

Pflichten der Redakteure

Der Chefredakteur bzw. Chefredakteur der Zeitschrift ist für die Entscheidung verantwortlich, welche der bei der Zeitschrift eingereichten Artikel im aktuellen Band der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen. Er kann sich an den Richtlinien des Redaktionsausschusses der Zeitschrift orientieren und sich an die dann geltenden rechtlichen Anforderungen bezüglich Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat halten.

Ein Redakteur bewertet Manuskripte jederzeit auf ihren intellektuellen Inhalt hin, ohne Rücksicht auf die Natur der Autoren oder der Gastinstitution, einschließlich Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischer Philosophie der Autoren.

Der Herausgeber darf keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript an andere Personen als den entsprechenden Autor, Gutachter, potenzielle Gutachter, andere redaktionelle Berater und ggf. den Herausgeber weitergeben.

Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript offengelegt werden, dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht für die eigene Forschung des Herausgebers verwendet werden.

Wenn Leser, Autoren oder Mitglieder der Redaktion auf echte Fehler in einem veröffentlichten Werk hinweisen, die das Werk nicht ungültig machen, wird so schnell wie möglich eine Korrektur (oder ein Erratum) veröffentlicht. Die Online-Version des Papiers kann mit einem Korrekturdatum und einem Link zum gedruckten Erratum korrigiert werden. Sollte der Fehler dazu führen, dass das Werk oder wesentliche Teile davon ungültig werden, kann ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. In diesem Fall wird die Widerrufsmitteilung mit Erläuterungen zum Widerrufsgrund schnellstmöglich veröffentlicht. Folglich wird die Nachricht über den Widerruf auf der Artikelseite und in der PDF-Version des zurückgezogenen Artikels angezeigt.

Wenn Leser, Gutachter oder andere ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Durchführung, Gültigkeit oder Berichterstattung wissenschaftlicher Arbeiten äußern, wird sich der Herausgeber zunächst mit den Autoren in Verbindung setzen und ihnen die Möglichkeit geben, auf die Bedenken zu reagieren. Wenn diese Antwort nicht zufriedenstellend ist, wird Journal Name dies auf die institutionelle Ebene weiterleiten.

Der Name der Zeitschrift wird auf alle von Lesern, Rezensenten oder anderen Herausgebern geäußerten Vorwürfe oder Verdächtigungen bezüglich Forschungs- oder Veröffentlichungsfehlverhaltens reagieren. Fälle möglicher Plagiate oder doppelter/redundanter Veröffentlichungen werden von der Zeitschrift beurteilt. In anderen Fällen kann das Journal of Contemporary Medical Education eine Untersuchung durch die Institution oder andere geeignete Stellen anfordern (nachdem zuvor eine Erklärung von den Autoren eingeholt wurde und diese Erklärung unbefriedigend ist).

Zurückgezogene Beiträge bleiben online erhalten und werden in allen Online-Versionen, einschließlich der PDF-Version, zum Nutzen zukünftiger Leser deutlich als Widerruf gekennzeichnet.

Pflichten der Gutachter

Peer-Review unterstützt den Herausgeber bei redaktionellen Entscheidungen und kann durch die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor dem Autor auch bei der Verbesserung des Artikels helfen.

Jeder ausgewählte Gutachter, der sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargelegten Forschungsergebnisse nicht qualifiziert fühlt oder weiß, dass eine zeitnahe Begutachtung unmöglich sein wird, sollte den Herausgeber benachrichtigen und sich vom Begutachtungsprozess entschuldigen.

Zur Begutachtung eingesandte Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen anderen nur mit Genehmigung des Herausgebers gezeigt oder mit ihnen besprochen werden.

Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Schiedsrichter sollten ihre Ansichten mit unterstützenden Argumenten klar zum Ausdruck bringen.

Gutachter sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren nicht zitiert wurden. Jeder Aussage, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits zuvor berichtet wurde, sollte das entsprechende Zitat beigefügt werden. Ein Gutachter sollte den Herausgeber auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem betrachteten Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten aufmerksam machen, von denen er persönliche Kenntnis hat.

Durch Peer-Review erlangte vertrauliche Informationen oder Ideen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachter sollten keine Manuskripte berücksichtigen, bei denen sie Interessenkonflikte haben, die sich aus Konkurrenz-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen zu einem der Autoren, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit den Arbeiten in Verbindung stehen.

Der Herausgeber wird das Fehlverhalten der Gutachter ernst nehmen und jedem Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit, der Nichterklärung von Interessenkonflikten (finanzieller oder nicht finanzieller Art), der unangemessenen Verwendung vertraulichen Materials oder der Verzögerung der Peer-Review zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils nachgehen. Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens von Gutachtern, wie z. B. Plagiate, werden auf institutioneller Ebene weitergeleitet.

Pflichten der Autoren

Autoren von Berichten über Originalforschungen sollten einen genauen Bericht über die durchgeführte Arbeit sowie eine objektive Diskussion ihrer Bedeutung vorlegen. Die zugrunde liegenden Daten sollten im Papier genau dargestellt werden. Eine Arbeit sollte ausreichend Details und Referenzen enthalten, um es anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Aussagen stellen unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.

Autoren sollten sicherstellen, dass es sich bei der eingereichten Arbeit um ein Original handelt und nicht anderswo in irgendeiner Sprache veröffentlicht wurde. Wenn die Autoren die Arbeit und/oder Worte anderer verwendet haben, müssen diese ordnungsgemäß zitiert oder zitiert werden.

Die geltenden Urheberrechtsgesetze und -konventionen sollten befolgt werden. Urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Tabellen, Abbildungen oder ausführliche Zitate) darf nur mit entsprechender Genehmigung und Quellenangabe vervielfältigt werden.

Im Allgemeinen sollte ein Autor Manuskripte, die im Wesentlichen die gleiche Forschung beschreiben, nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Das gleichzeitige Einreichen desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt ein unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und ist inakzeptabel.

Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Autoren sollten Veröffentlichungen zitieren, die Einfluss auf die Art der berichteten Arbeit hatten.

Die Autorenschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie geleistet haben. Alle, die wesentliche Beiträge geleistet haben, sollten als Co-Autoren aufgeführt werden.

Wenn ein Autor einen erheblichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seinem eigenen veröffentlichten Werk feststellt, ist es die Pflicht des Autors, den Herausgeber oder Herausgeber der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um den Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren.

Zustimmung der Ethikkommission

Alle Manuskripte, die sich mit ursprünglichen menschlichen oder tierischen Daten befassen, sollten zu Beginn des Abschnitts „Methoden“ eine Erklärung zur ethischen Genehmigung enthalten. Außerdem sollten die genannten Informationen enthalten sein: der Name und die Adresse der zuständigen Ethikkommission, die Protokollnummer sowie das von der genannten Ethikkommission vergebene Genehmigungsdatum.  

Der Absatz kann zum Beispiel deklamieren:

„Die ethische Genehmigung für diese Studie wurde von der Ethikkommission der Universität oder des Krankenhauses eines bestimmten Ortes zu einem bestimmten Datum erteilt.“

Darüber hinaus ist es, wie oben für die an menschlichen Teilnehmern durchgeführten Studien beschrieben, notwendig, nachweislich anzugeben, dass Sie die schriftliche Einverständniserklärung der beteiligten Teilnehmer eingeholt haben. Bitte beziehen Sie sich auf die neueste Version der Erklärung der jeweiligen Organisation. Ebenso müssen Sie bei Tierversuchen den Stand der Tierpflege und die Lizenzierungsrichtlinien angeben, nach denen die Studie durchgeführt und berichtet wird. Dies sollte in Übereinstimmung mit der ARRIVE-Erklärung (Animals in Research: Reporting in Vivo  Experiments) erfolgen  . In jedem Fall ist die Angabe des angegebenen Grundes erforderlich, wenn eine Ethikfreigabe nicht obligatorisch war oder eine Abweichung oder Änderung vom Standard der Ethikanfragen vorliegt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Herausgeber Sie möglicherweise um den Nachweis einer ethischen Genehmigung bitten. Wenn Sie außerdem über eine Genehmigung einer nationalen Arzneimittelbehörde (oder einer ähnlichen Behörde) verfügen, geben Sie dies bitte an und geben Sie Einzelheiten an. Dies kann besonders nützlich sein, wenn Sie über den Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel sprechen.