Die forensische Toxikologie basiert auf der Untersuchung von Proben auf das Vorhandensein von Arzneimitteln. Dabei kann es sich um Medikamente handeln, bei denen der Verdacht besteht, dass sie in einem Einzelfall verwendet werden (gezielte Tests), oder um eine breite Testreihe, die darauf abzielt, ein breites Spektrum gängiger Substanzen abzudecken. Zu diesen Substanzen zählen im Allgemeinen Alkohol, Drogen (z. B. Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Opioide) und eine Reihe gängiger, legal erworbener Drogen.1. In der Praxis werden die nachgewiesenen Drogen aufgrund der gegebenen Umstände oft nicht vermutet. Daher sollte für die meisten gängigen Medikamente ein umfassendes Drogenscreening durchgeführt werden, anstatt Analysen für ein oder eine begrenzte Anzahl von Medikamenten durchzuführen.
Bei Verdacht auf eine Vergiftung ist es üblich, dass Toxikologen ein umfassendes Drogenscreening durchführen, um die oben aufgeführten Drogengruppen abzudecken und gezielt Drogen oder Chemikalien zu untersuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie konsumiert werden. Diese letztgenannten Informationen können aus einer Untersuchung des Tatorts oder von Informationen stammen, die von bekannten Mitarbeitern und Familienmitgliedern bereitgestellt wurden. In manchen Fällen kann die Konstellation der von der Person präsentierten Symptome einen Hinweis auf das mögliche Gift geben. In den Berichten sollten die nachgewiesenen Drogen und die zum Drogennachweis verwendeten Methoden klar angegeben sein. In manchen Situationen werden Arzneimittel oder Arzneimittelmetaboliten nachgewiesen, aber nicht bestätigt. Diese Ergebnisse sollten als mutmaßlich oder unbestätigt gekennzeichnet werden, was bedeutet, dass die reale Möglichkeit besteht, dass dieser Stoff vorhanden ist, die Identifizierung jedoch nicht den anerkannten Standards der Berichterstattung entspricht. Dies kann auf die begrenzte Verfügbarkeit von Proben oder das Fehlen einer geeigneten Analysemethode zurückzuführen sein oder die festgestellte Droge wird aus forensischer Sicht möglicherweise nicht als wichtiger Befund angesehen.
Mit Ausnahme der oben genannten gelegentlichen Situationen ist es üblich, ein Arzneimittel nur dann zu melden, wenn das Labor völliges Vertrauen in das Vorhandensein dieses Arzneimittels in dieser Probe hat. Mit anderen Worten: Der Arzneimittelbefund wird bestätigt. Die Meldung eines Arzneimittels als „indiziert“ oder „nicht bestätigt“ bedeutet, dass das Labor nicht sicher sein kann, dass die Substanz unbedingt in der Probe vorhanden ist. Sollte das Ergebnis im Einzelfall von Bedeutung sein, muss das Labor versuchen, das Vorliegen zu bestätigen, andernfalls hat das Ergebnis keinen Beweiswert. Viele forensische Labore unterliegen mittlerweile einer Peer-Review durch Qualitätssicherungsprogramme und werden im Rahmen der Akkreditierungs- oder Zertifizierungsanforderungen regelmäßig formellen Inspektionen unterzogen. Diese Prozesse regeln die Leistung von Laboren und zielen auf eine kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität ab. Diese Anforderungen gelten insbesondere für australische forensische Labore. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Methoden zum Nachweis von Drogen in forensischen Beweisstücken vollständig validiert und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Von Laboren wird erwartet, dass sie über Daten verfügen, um zu überprüfen, ob die Methode für den beabsichtigten Zweck geeignet ist.