Die Wissenschaftler der Abteilung Arzneimittelchemie analysieren die von den Strafverfolgungsbehörden vorgelegten Beweise für das Vorhandensein oder Fehlen kontrollierter Substanzen. Drogennachweise können in Form von Pflanzenmaterial (wie Marihuana, synthetischen Cannabinoiden, Salvia und Khat), Feststoffen (wie Methamphetamin, Kokainpulver, Crack-Kokain und pharmazeutischen oder geheimen Tabletten) und Flüssigkeiten (wie geheime Laborproben) vorliegen ) oder Utensilien (wie Rauchgeräte, Strohhalme oder Löffel).
Wenn Beweise bei der Arzneimittelchemie-Abteilung des BCA eingereicht werden, wird eine erste körperliche Untersuchung durchgeführt. Diese körperliche Untersuchung umfasst die Prüfung der Verpackung auf Siegel und eine makroskopische Untersuchung der Beweismittel. Nachdem erste Beobachtungen notiert wurden (einschließlich Gewicht, Volumen und/oder Stückzahl), überprüft ein Arzneimittelchemiker die Beweise in der Regel mithilfe chemischer Stichproben und/oder Instrumente. Nach dem Screening verwenden die Wissenschaftler der Abteilung für Arzneimittelchemie eine Vielzahl von Extraktionen und Instrumenten, um das Vorhandensein oder Fehlen kontrollierter Substanzen zu bestätigen, wie in den vorläufigen Screening-Tests angezeigt. Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, wird ein Bericht verfasst.
Berichte umfassen routinemäßig eine Mengenbestimmung (z. B. Gramm, Milliliter oder Einheiten) und eine qualitative Identifizierung aller identifizierten kontrollierten Substanzen. Bei bundesrechtlich verfolgten Methamphetamin-Fällen führen wir auch quantitative Untersuchungen zur Ermittlung der Methamphetamin-Konzentration durch. Wissenschaftler geben auch vor Landes- und Bundesgerichten Sachverständigengutachten ab.