Zeitschrift für forensische Toxikologie und Pharmakologie

Zehn wirklich schwerwiegende iatrogene Fehler in der klinisch-toxikologischen Praxis

Ahmed RefatRagab Ali

 Zehn wirklich schwerwiegende iatrogene Fehler in der klinisch-toxikologischen Praxis

Einleitung: Die klinische Toxikologie ist eines der sich rasch entwickelnden neuen Fachgebiete in der Notaufnahme. Eines der charakteristischsten Merkmale dieses Fachgebiets ist die deutliche Variation der Behandlungstheorie. Ziel: Ziel der vorliegenden investigativen Forschung war die Überwachung von Patienten mit den gefährlichsten iatrogenen Fehlern in schweren toxikologischen Notfällen. Material und Methoden: Wir berichten über 10 Patienten mit akuter Intoxikation durch verschiedene toxische Substanzen mit klarem iatrogenen Fehler anhand von klinischen Notizen. Ergebnisse: Der erste gemeldete Fall war eine gefährliche Intoxikation, die durch die Einnahme einer ätzenden Substanz mit einer verschriebenen Megadosis von 30 mg/kg Methylpredinisolon verursacht wurde. Der nächste Fall betraf eine schwere Atropinvergiftung bei einem 4-jährigen Jungen, der an einer Lebensmittelvergiftung litt, die fälschlicherweise als schwere Organophosphatvergiftung diagnostiziert wurde. Der dritte Fall umfasste sieben Fälle schwerer Organophosphatvergiftungen, die aufgrund gemischter Atropinvergiftungen in die Notaufnahme eingeliefert wurden. Diese Vergiftung war auf die Beschleunigung des Verfahrens zur vollständigen Atropinisierung zurückzuführen, ohne dass Dosierung und Zeitplan kontrolliert wurden. Der vierte Fall war ein typischer Fall einer Massenvergiftung von fünf Familienmitgliedern, der gleichzeitig als reiner Fall versehentlicher Vergiftung aufgrund eines Austretens von Kohlenmonoxid aus ihrer häuslichen Biogasanlage identifiziert wurde. Der fünfte Fall war eine unsichere Entscheidung, eine Hämodialyse in fünf verschiedenen Fällen durchzuführen, in denen Personen über gefährlichen Methanolkonsum berichteten. Der sechste iatrogene Fall war eine Fehldiagnose hinsichtlich der Stärke des oral verabreichten Ethanols (10 % oder 100 %). Der siebte Fall betraf eine 51-jährige Bäuerin, die nicht sorgfältig beobachtet und nach 4 Stunden vorzeitig entlassen wurde, obwohl sie einen Schlangenbiss vermutet hatte. Der achte Fall war ein strikter Fall, bei dem die auf der Ampulle des Gegengifts angegebene Dosierung „Eine Ampulle intramuskulär verabreicht“ strikt eingehalten wurde. Der neunte Fall betraf eine 37-jährige Patientin mit Suizidgefährdung, bei der es durch die Einnahme von Zinkphosphidtabletten zu iatrogenem Erbrechen kam. Der letzte Fall betraf Fälle von malignem neuroleptischem Syndrom, bei denen Medikamente verschrieben wurden, um die durch die antipsychotischen Medikamente verursachte Neurotransmitterstörung zu beheben. Schlussfolgerung: Die vorliegende Studie verdeutlicht, dass es bei der Behandlung akuter toxischer Belastung entscheidend ist, die Behandlungsmethode strikt einzuhalten.

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