Elizabeth Kane, Greg Kane
In den 1990er Jahren, als sich die gesetzliche Blutalkoholgrenze für Autofahrer änderte, wurde in Validierungsstudien berichtet, dass der Standardized Field Sobriety Test (SFST) genau zwischen Blutalkoholkonzentrationen (BAC) über oder unter mehreren gesetzlichen Grenzen unterscheiden konnte: 0,10 %, 0,08 %, 0,05 % und 0,04 %. Dadurch waren die Auswirkungen des Tests effektiv von der jeweiligen Rechtsordnung abhängig und davon, ob es sich um einen Pkw- oder einen gewerblichen Führerschein handelte. Wir untersuchten den Beitrag der in den Validierungsstudien gewählten Genauigkeitsstatistik zur vom SFST gemeldeten Genauigkeit. Methoden: Anhand des Datensatzes einer häufig zitierten SFST-Validierungsstudie haben wir die Verhaftungsgenauigkeit und die Gesamtgenauigkeit des SFST bei der Ermittlung von BACs über oder unter 31 verschiedenen Ziel-BACs von 0,00 % bis 0,30 % berechnet. Wir haben die Ergebnisse in Tabellen geordnet; wir beobachten und erklären Trends. Ergebnisse: Bei einem Ziel-BAC von 0,30 % beträgt die Verhaftungsgenauigkeit des SFST 1 %, bei BAC 0,15 % 34 % und bei BAC 0,00 % 100 %. Die Statistiken zur Verhaftungsgenauigkeit und Gesamtgenauigkeit beschreiben den SFST, einen Test zur Ermittlung von durch Alkohol verursachten Veränderungen, als weniger genau, wenn die Veränderungen schwerwiegend sind, genauer, wenn die Veränderungen gering sind, und als 100 % (Verhaftung) und 93 % (insgesamt) genau, wenn es überhaupt keine Veränderungen gibt. Schlussfolgerung: Die Statistiken zur Verhaftungsgenauigkeit weisen den SFST, wie er derzeit von den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden verwendet wird, mit 78 % genau aus. Diese Zahl ist ein Artefakt der Prävalenzabhängigkeit der Verhaftungsgenauigkeit. Von der Prävalenz unabhängige Berechnungen zeigen, dass der SFST tatsächlich keine sinnvolle Aussagekraft besitzt, um zwischen Fahrern mit hohem und niedrigem BAC zu unterscheiden. Die statistische Gesamtgenauigkeit und die Genauigkeit bei Festnahmen quantifizieren nicht die Wahrscheinlichkeit, dass Angeklagte, die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss den SFST nicht bestanden haben, einen erhöhten BAC hatten oder unter Alkoholeinfluss standen.