Zeitschrift für Kernenergiewissenschaft und Energieerzeugungstechnologie

Übereinkommen über ergänzende Entschädigung für nukleare Schäden

Ahmed Abdulla*

Ein Atom- und Strahlenunfall wird von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) wie folgt definiert: „Ein Ereignis, das schwerwiegende Folgen für Menschen, die Umwelt oder die Arbeit hatte.“ Beispiele hierfür sind tödliche Auswirkungen auf Menschen, massive Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt und Erweichung von Reaktorkernen. Die Auswirkungen von Atomunfällen sind seit dem Bau der ersten Atomreaktoren im Jahr 1954 ein Diskussionsthema und ein wichtiger Grund für die öffentliche Besorgnis über Atomanlagen.

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